Standesämter in OWL - eine kleine Auswahl -
Standesamt der
Standesamtliche Trauung
Nachfolgend erhalten Sie einen Anhalt, welche Unterlagen Sie zur „Anmeldung der Eheschließung“ benötigen; bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem zuständigen Standesamt, da diese noch abweichend von dieser übersicht zusätzliche Dokumente benötigen können:
• Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern der Partner oder Abstammungsurkunde, wenn kein Familienbuch existiert
• Geburtsurkunden der Heiratswilligen und deren Kinder bzw. internationale Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland
• Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (darf nicht älter als eine Woche sein!)
• Personalausweis oder Reisepaß
• Nachweis der Staatsangehörigkeit
• Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, beglaubigte Abschrift des eigenen Familienbuches
• Wer adoptiert wurde, braucht noch zusätzliche Dokumente (näheres beim zuständigen Standesamt)
• Wenn einer von Ihnen Kinder aus früheren Ehen hat, brauchen Sie einen Sorgerechtsnachweis (näheres beim Standesamt)
Bei Anmeldung dürfen alle Unterlagen nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Aufenthaltsbescheinigung). Die Trauung muß innerhalb eines halben Jahres nach Anmeldung stattfinden.
Trauzeugen benötigt man übrigens nicht mehr...
...aber sie unterstreichen den festlichen Anlaß.
Diese Informationen wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Namensrecht
Während manche Paare es mit der Tradition halten, haben andere darüber hitzige Diskussionen.
Folgende Entscheidungen sind beim Namensrecht möglich:
• Die Frau nimmt den Familiennamen Ihres Mannes an. Während der Ehe geborene Kinder tragen dann diesen Namen
• Der Mann nimmt den Namen der Frau an. Während der Ehe geborene Kinder erhalten dann diesen Namen
• Einer der Partner kann sich auch für einen Doppelnamen entscheiden (z.B. Frau Meier-Schmidt oder Herr Schmidt-Meier).
Welchen Namen Sie voranstellen, bleibt Ihnen überlassen. Der andere Partner behält seinen Namen. Dieser Name wird dann der „Familienname“, mit dem alle Kinder, die aus der Ehe entstehen, benannt werden
• Falls Sie vor der Heirat einen Doppelnamen oder mehrgliedrigen Namen hatten, dann dürfen Sie diesem Namen den Namen des Partners anhängen. Diese Namensform darf jedoch nicht zum Familiennamen erklärt werden
• Sollten Sie zufällig den gleichen Nachnamen haben, dürfen Sie daraus keinen Doppelnamen machen
• Sie können aber auch Ihren jeweiligen Nachnamen beibehalten, für Ihre Kinder müssen Sie allerdings einen Familiennamen, also einen der beiden Namen, bestimmen. Einen Doppelnamen aus beiden Elternnamen dürfen die Kinder nicht führen
• Im Falle einer erneuten Heirat nach einer Scheidung können Sie Ihren Familiennamen weiterführen. Ihr neuer Partner darf diesen Namen übernehmen und er darf auch Familienname werden
Bei offenen Fragen wird Ihnen Ihr Standesamt gerne weiterhelfen.
Diese Informationen wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!